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Dresdner Vorgebirgs Agrar AG

Agrar- und Umweltmaßnahmen

Die Dresdner Vorgebirgs Agrar AG bewirtschaftet Flächen entsprechend dem "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum" im Freistaat Sachsen und dem "Europäischen Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums". Auf der Seite "Agrar- und Umweltmaßnahmen" sind die Maßnahmen dieser Programme, welche durch unser Unternehmen umgesetzt werden, dargestellt.

Vorhaben aus den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (Richtlinie AUK/2015)

 

 AL.3 umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus:

Mit der Umsetzung des Vorhabens konnte durch den ganzjährigen Wachstumsprozess der Ackerfutterpflanzen die Nährstoffauswaschung eingedämmt und ein Nitratrückhalt erreicht werden. Außerdem bewirkte die ganzjährige Bedeckung eine Bodenstabilisierung und dient somit dem Erosionsschutz. Weiterhin wurde ein Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit durch besonders nachhaltige Produktionsverfahren auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet. Ackerflächen mit Erosionsgefahren werden durch dieses Vorhaben langjährig ohne Strukturschäden bewirtschaftet. Die Bevölkerung, vor allem die an die jeweiligen Flächen angrenzenden Eigentümer und Anwohner werden vor den Auswirkungen der Bodenerosionen durch Wind und Wasser effektiv geschützt.

AL.4 Zwischenfrüchte:

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat eine optimale Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen zum Ziel. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt. Desweiteren tragen blühende Zwischenfrüchte zu einer Steigerung der Attraktivität des Landschaftsbildes und einer verstärkten Akzeptanz der Landwirtschaft durch die Bevölkerung bei.

AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland:

Die Umsetzung dieses Vorhabens dient der Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B. Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen. Damit wurde eine Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in der Agrarlandschaft erzielt. Im Unternehmen werden einjährige und mehrjährige Blühflächen angelegt. Neben den genannten Ergebnissen dienen sie als Erosionsschutzzonen und erzeugen eine spürbare, große Akzeptanz in der Bevölkerung durch die Verschönerung des Landschaftsbildes.

 

GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung:

Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig hohem bis sehr hohem Naturschutzwert. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. Bei einer jährlichen Bonitur der ausgewählten Flächen, welche den Kriterien des Vorhabens "Artenreiches Grünland" entsprechen, werden Pflanzenkennarten bestimmt und die Häufigkeit ihres Auftretens dokumentiert. Die Förderhöhe des Vorhabens richtet sich nach der Artenvielfalt der jeweiligen Einzelflächen. 

GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis:

Der Erhalt und die Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-Flora Fauna Habitat-Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten steht im Mittelpunkt dieses Vorhabens. Die Pflege solcher Flächen, durch das Freihalten von Baumaufwuchs, verhindert das Verwalden der Gebiete.

GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung:

Durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise wird ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen. Festgelegte Bewirtschaftungspausen ermöglichen zum Beispiel die Fortpflanzung bedrohter Tier

Vorhaben zur Bewirtschaftung von Flächen in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten (Richtlinie AZL/2015)

 

 

Das Bewirtschaften landwirtschaftlicher Flächen benachteiligter Gebiete ist gekennzeichnet durch ein niedriges Ertragsniveau. Das Vorhaben konnte einen Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung derartiger benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft leisten. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.